Bis zu 35 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme wird mit hohen Prämien von bis zu 35 % gefördert. Selten war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.
Adresse und Kontakt
Lodewick GmbH
Hebbelstraße 1 – 5
37412 Herzberg am Harz
Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann die Investitionskosten durch Zuschüsse von bis zu 35 Prozent reduzieren, senkt seine Energiekosten erheblich und tut Gutes für Umwelt und Klima.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 15.08.2022
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Der Einbau von Erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermie- anlagen sowie mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen (EE-Hybrid) wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % gefördert. Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss bei Wärmepumpen und Hybridanlagen auf 35 %.*
Bei Biomasseanlagen beträgt der Zuschuss 10 % bzw. 20 %, sofern die Biomasseheizung Bestandteil einer Hybridanlage ist. Die Förderung erhöht sich für alle Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Feinstaub einhalten (max. 2,5 mg/m3), um weitere 5 Prozentpunkte. Auch für Biomasseanlagen wird eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird, sodass auch hier eine maximale Förderung von 35 % möglich ist.
10 % Zusatz-Prämie für Heizungstausch
Wer eine Ölheizung, Nachtspeicherheizung, einen Kohlekessel oder eine alte Gasheizung ersetzt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämien bei Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridanlagen.
Eine auszutauschende Gasheizung muss für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger mehr zum Heizen verwendet werden.
Alternativ oder ergänzend: Energetische Sanierung steuerlich abschreiben
Ein weiterer Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Möglichkeit gilt seit Januar 2020 für folgende Maßnahmen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme, also maximal 40.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Eine Kumulierung von Abschreibung und Investitionszuschuss ist nicht vorgesehen. Die Heizungsmodernisierung kann also nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung Effiziente Gebäude gefördert werden.
Für die Kosten des Energieberaters können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
* Erd-Wärmepumpen werden mit zusätzlich 5 Prozentpunkten, also maximal mit 40 % gefördert.
Sie haben Fragen zum Thema Energie und Heizung?
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage:

Das perfekte Heizsystem für Ihr Zuhause
Mehr zum Thema Heizungserneuerung, Kosteneinsparung und Energie-Beratung:
Kosteneinsparung
Unsere Energie-Experten verraten Ihnen, wie Sie durch kleine Tricks Heizkosten einsparen können.
Experten-Rat
Unsere Experten helfen Ihnen auf dem gesamten Weg zum neuen Heizsystem. Von der Planung über die Umsetzung bis zur Fertigstellung.
Wissen, was auf Sie zukommt
Dank der Einteilung in drei Preiskategorien können Ihnen unsere Experten des bad & heizung-Fachbetriebs vorab eine Kostenabschätzung geben.