Klimapaket 2020:
Austauschprämie für Heizungsanlagen / Energetische Sanierung steuerlich absetzbar
Seit Januar 2020 wird der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme mit hohen Prämien von bis zu 45% gefördert. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind steuerlich absetzbar. Auf der anderen Seite werden die Kosten für fossile Brennstoffe durch die höhere CO²-Bepreisung erheblich steigen. Noch nie war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.
Adresse und Kontakt
Lodewick GmbH
Hebbelstraße 1 – 5
37412 Herzberg am Harz
Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann die Investitionskosten durch Zuschüsse reduzieren und zusätzlich von der Steuer absetzen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Für den Einbau von Erneuerbaren Energiesytemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder komplett mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen werden 35 Prozent der Investitionskosten gefördert. Solarkollektoranlagen werden mit einem Zuschuss von 30 Prozent gefördert. Diese Zuschüsse gelten sowohl für Altbauten als auch für Neubauten.
Im Gebäudebestand werden zudem Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung mit 30 Prozent, Gas-Hybridheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) mit 20 Prozent bezuschusst.
Austauschprämie für Ölheizungen
Wer im Gebäudebestand seine alte Ölheizung durch eine klimafreundlichere Anlage ersetzt, erhält seit Januar 2020 eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozent. Wird also eine Ölheizung beispielsweise durch ein komplett erneuerbares Energiesystem, wie eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, ersetzt, beträgt der Zuschuss insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten. Beim Austausch des alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung werden immerhin noch 40 Prozent gefördert.
Energetische Sanierung steuerlich abschreiben
Ein weiterer Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Möglichkeit gilt seit Januar 2020 für folgende Maßnahmen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme, maximal 40.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können jeweils sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
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